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Informationen über Heilkräuter

Heilkräuter können zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden.
Heilkräuter
Heilkräuter

finden bei leichten Beschwerden Verwendung.

Klingen diese Beschwerden nicht innerhalb weniger Tage ab, sollten Sie in jedem Fall einen Arzt konsultieren.

Gleiches gilt, wenn Sie die Heilkräuter zur Vorbeugung oder als begleitende Maßnahme zu einer vom Arzt verordneten Therapie verwenden wollen. Wie andere Arzneimittel sind auch Heilkräuter nicht immer für den ständigen Gebrauch geeignet. Sie sollten nur für einen kurzen Zeitraum und nur in der angegebenen Dosierung angewendet werden.

Heilkräuter können eine Behandlung mit anderen Medikamenten in der Regel nicht ersetzen. Die in den Produktbeschreibungen in dieser Website gemachten Angaben zu Heilwirkungen von Pflanzen beruhen auf langjähriger Beobachtung und Erfahrung diverser Personen und basieren auch auf Überlieferungen, die bis ins Mittelalter zurückreichen. Mit diesen Angaben kann in keinem Fall die Beratung durch einen Arzt ersetzen werden. Vor allem bei Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen aber auch bei Fragen zur Anwendung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Sie finden viele Angaben zu Anwendung, Gebrauch, Herstellung, Herkunft, Aussehen und Wirkung von Heilpflanzen sowie Links zu weiterführenden Informationen auf den Seiten mit der jeweiligen Artikelbeschreibung in unserem Webshop.


Kräutertee

Unter Kräutertee versteht man ein Getränk, das durch einen Aufguß mit Wasser aus getrockneten Pflanzenteilen hergestellt wird.

Man unterscheidet zwei Arten von Kräutertees: die als Lebensmittel verwendeten Kräutertees und die Arzneitees. Die gesetzlichen Grundlagen bilden zum einen das Lebensmittelgesetz, zum anderen das Arzneimittelgesetz. Ziel dieser Bestimmungen ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen. Die Trennungslinie zwischen Lebensmittel- und Arzneitees, läßt sich anhand der Anwendungsgebiete ablesen: nur Arzneitees dürfen medizinische Anwendungsgebiete beanspruchen.


Arzneitees

Arzneitees fallen unter das Arzneimittel-Gesetz. Sie sind teilweise freiverkäuflich, teilweise aber auch apothekenpflichtig. Sie unterliegen wie alle Arzneimittel-Zubereitungen der besonderen Kontrolle durch staatliche Behörden und von Arzneimittel-Prüfstellen. Sie müssen den Anforderungen des Deutschen Arzneibuches entsprechen.

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