Informationen über Gewürze
Gewürze
Gewürze sind Lebensmittel und bedürfen somit einer besonderen Sorgfalt beim Umgang. Einkauf, Lagerung und Kennzeichnung beim Verkauf sind Punkte auf die wir besonderen Wert legen. Nur so kann eine gleichbleibend hohe Qualität und Kundenzufriedenheit erreicht werden.
In Zeiten in denen Allergieen auf dem Vormarsch sind, ist es wichtig das alle Inhaltsstoffe eines Nahrungsmittels bekannt sind. Wir werden die Bestandteile unserer Produkte daher über das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maß hinaus deklarieren wo immer uns dies möglich ist.
Gewürzmischungen
Gewürzmischungen dürfen nach dem Deutschen Lebensmittelbuch aussschließlich aus reinen Gewürzen hergestellt werden. Andere Zutaten wie z.B. Salz sind nicht zulässig. Die Bezeichnung von Gewürzmischungen werden meistens nach ihrer Art, z. B. Kräuter der Provence, Curry, Chilipulver oder ihrem Verwendungszweck gewählt, z. B. Gulaschgewürz, Suppengewürz bzw. Lebkuchengewürz. Ein besonderer Hinweis auf "Mischung" ist dabei nicht erforderlich.
Gewürzzubereitungen
sind nach dem Deutschen Lebensmittelbuch Mischungen von Gewürzen, auch Gewürzaromen, mit weiteren geschmacksgebenden Zutaten, wie Salz, Zucker, Stärke, Bierhefe oder Glutamat. Sie bestehen zu mindestens 60 % aus einem oder mehreren Gewürzen. Kochsalz kann mit bis zu 5% ohne Deklaration enthalten sein.
Gewürzsalze
Gewürzsalze sind streufähige Mischungen aus Speisesalz, Gewürzen, getrockneten Kräutern und anderen würzenden Zutaten wie Speisewürze, Glutamat und Aroma. Gewürzsalze müssen nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs mindestens 40 Prozent Salz und 15 Prozent Gewürze enthalten. Die gängigsten Gewürzsalze sind Kräutersalz, Knoblauchsalz oder Tomaten-Würzsalz.