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Kräutertee
Unter Kräutertee versteht man ein Getränk, das durch einen Aufguß mit Wasser aus getrockneten Pflanzenteilen hergestellt wird.
Man unterscheidet zwei Arten von Kräutertees: die als Lebensmittel verwendeten Kräutertees und die Arzneitees. Die gesetzlichen Grundlagen bilden zum einen das Lebensmittelgesetz, zum anderen das Arzneimittelgesetz. Ziel dieser Bestimmungen ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen. Die Trennungslinie zwischen Lebensmittel- und Arzneitees, läßt sich anhand der Anwendungsgebiete ablesen: nur Arzneitees dürfen medizinische Anwendungsgebiete beanspruchen.
Arzneitees
Arzneitees fallen unter das Arzneimittel-Gesetz. Sie sind teilweise freiverkäuflich, teilweise aber auch apothekenpflichtig. Sie unterliegen wie alle Arzneimittel-Zubereitungen der besonderen Kontrolle durch staatliche Behörden und von Arzneimittel-Prüfstellen. Sie müssen den Anforderungen des Deutschen Arzneibuches entsprechen.
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